Am 24. Januar 2024 hat der Bayerische Landtag Staatsrechtler Dirk Heckmann zum nunmehr fünften Mal zum nebenamtlichen Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Heckmann, der bereits auf 20 Jahre Erfahrung als bayerischer Verfassungsrichter zurückblickt, möchte sich in diesem Amt weiterhin für den demokratischen Rechtsstaat engagieren. Auch Urs Gasser, Rektor der Hochschule für Politik München und Dekan der TUM School of Social Sciences and Technology, äußert sich erfreut über die Wahl: „Mit Dirk Heckmann kann das Bayerische Verfassungsgericht weiterhin auf einen herausragenden, umsichtigen und auch standfesten Kollegen zählen.“ Heckmann wurde 2019 an die TU München berufen, wo er den Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung und das TUM Center for Digital Public Services errichtete.
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Prof. Dirk Heckmann erneut zum Richter an Bayerns höchstem Gericht gewählt
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